Schnarchschiene
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Schnarchschiene & Krankenkasse: Wann die GKV zahlt und wann nicht (2026)
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Schnarchschiene (Unterkieferprotrusionsschiene) nur bei ärztlich diagnostizierter obstruktiver Schlafapnoe, wenn die CPAP-Therapie nicht erfolgreich eingesetzt werden kann. Bei reinem Schnarchen ohne Atemaussetzer zahlt die GKV in der Regel nichts. Hier liest du, was der G-BA-Beschluss regelt, wie der Kassenweg Schritt für Schritt abläuft, was PKV und Zusatzversicherungen leisten und was die Schiene kostet, wenn du sie selbst bezahlst.